Gerd Schumacher

Brustkrebsfrüherkennung
Der QRR geht in die Offensive

Vor etwa sieben Jahren starteten Radiologen und Gynäkologen die freiwillige Qualitätsinitiative in der Mammographie, den Qualitäts-Ring-Radiologie (QRR). Jetzt ist ein weiterer Schritt getan. Der BDR und die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) haben die "QRR gGmbH" gegründet, um unter dem Dach dieser gemeinnützigen Gesellschaft weitere qualitätssichernde Maßnahmen gezielt vorantreiben zu können. Mitgetragen wird die Initiative vom Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Maßnahmen zur Brustkrebsfrüherkennung haben unter dem politischen Druck, insbesondere der Fraueninitiativen, einen entscheidenden Durchbruch erzielt, so dass inzwischen der Auftrag des Bundestages an die Selbstverwaltungspartner zur Einführung eines flächendeckenden Screenings für 2003 verabschiedet wurde. Allerdings haben die Fraktionen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie dieser Auftrag umgesetzt werden soll - die jeweiligen Positionen wurden in der Augustausgabe vom DER RADIOLOGE in den Mitteilungsseiten dargestellt.

Die Grundsatzentscheidung zum Screening steht also parteiübergreifend fest. Wie die Umsetzung und praktische Ausgestaltung im Endeffekt aussehen werden, wird sich nach der Wahl zeigen. Aus Sicht des BDR kommt es jedenfalls darauf an, auf der Basis der S3-Leitlinie zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland ein schlüssiges Konzept unter Einbeziehung der bestehenden Ressourcen und Kompetenzen vorzulegen (siehe zur "Leitlinie" auch DER RADIOLOGE 4-2002, Seite M 96 f.). Ziel muss es sein, zertifizierte Ärzte in die flächendeckende Versorgung einzubinden.

Akkreditierung hat begonnen

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind auch die Arbeiten zur Verabschiedung der DIN 6868-7 zur Konstanzprüfung der Mammographieeinrichtungen beschleunigt vorangegangen, so dass die EUREF-kompatiblen Prüfungen spätestens ab 2003 verbindlich vorgeschrieben sind. Das bedeutet, dass für den höheren Prüfaufwand der technischen Qualitätssicherung nun ein ausschließlich externes Monitoring im Versandtsystem - wie bisher im QRR angewendet - nicht mehr ausreicht (siehe hierzu den Beitrag "Durchführung einer qualitätsgesicherten Konstanzprüfung an Mammographiegeräten ", Seite M xxx ff.). Zusätzliche Prüfungen der Qualitätssicherer (Prüfunternehmen) beim Betreiber vor Ort werden notwendig. Um eine unabhängige Kontrolle der Konstanzprüfungen und Qualitätssicherer zu gewährleisten, haben daher BDR und DRG ein Akkreditierungsverfahren entwickelt, nach dem Qualitätssicherer kontrolliert und zertifiziert werden.

Inzwischen haben vier Qualitätssicherer die Voraussetzungen für eine Akkreditierung nachgewiesen. Sie werden demnächst im Rahmen des QRR die EUREF-kompatiblen Konstanzprüfungen nach DIN 6868-7 anbieten. Diese Prüfunternehmen werden vom QRR im Sinne eines Audits zukünftig durch Stichproben und statistische Vergleichsprüfungen regelmäßig kontrolliert, so dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sichergestellt ist.

Aufgaben und Aktivitäten

Aufgrund dieser gesteigerten Anforderungen und des geänderten Profils haben BDR und DRG den QRR in eine "gemeinnützige Gesellschaft zum Zwecke der Qualitätssicherung in der Radiologie" überführt. Der Beschluss hierzu wurde von Seiten des BDR auf der letzten Delegiertenversammlung in Erfurt am 16. März mit großer Zustimmung gefasst. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt dieses Vorgehen. Wichtig ist ferner, dass sich die beiden Berufsverbände und die wissenschaftliche Gesellschaft auf ein gemeinsames Zertifizierungsverfahren geeinigt haben.

Die gemeinnützige GmbH von BDR und DRG wird mit Sitz in Neuss

alle Aufgaben und Aktivitäten koordinieren und durchführen. Die Geschäftsführung übernimmt Gerd Schumacher. Die beteiligten Gesellschaften werden durch den BDR-Vorsitzenden Dr. Helmut Altland und durch Prof. Dr. Ulrich Mödder für die DRG vertreten. Dr. Manfred Steiner, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, nimmt die Interessen der Frauenärzte wahr. Für die medizinisch-technischen Fragen hat Prof. Dr. Klaus Ewen von der Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung zugesagt. Beratend werden außerdem Prof. Dr. Christian Blendl (Fachhochschule Köln, Photoingenieurwesen und Medientechnik), Dr. Matthias Küchler (Ärztliche Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns) sowie Dr. Achim Stargardt (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Klinik für Radiologische Diagnostik) zur Verfügung stehen.

Da die Gesellschaft keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt, können die Mittel der Gesellschaft nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Dies ist im § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages folgendermaßen definiert:

"Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität medizinischer Leistungen im Gesundheitswesen, insbesondere auf dem Gebiet der radiologischen Verfahren und ähnlicher Fachgebiete. Dazu gehören insbesondere die technische Qualitätssicherung, Qualifikation der Ärzte und der nichtärztlichen Mitarbeiter, Erarbeitung von Qualitätsstandards auf wissenschaftlicher Basis, Evaluierung neuer wissenschaftlicher und technischer Methoden und deren Transfer in Klinik und Praxis, internationale Abstimmung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die praktische Umsetzung dieser Ziele in den leistungserbringenden Einrichtungen. Ziel ist eine möglichst hohe Qualität der medizinischen Diagnostik auf wissenschaftlich gesicherter Basis zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die langfristig die medizinische Versorgung der Patienten sicherstellen."

Praktisches Vorgehen und Kosten

Alle bisherigen Mitglieder des QRR oder die Ärzte, die sich diesem qualifizierten Verfahren noch anschließen wollen, stellen für das Jahr 2003 einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle des QRR. Sie erhalten dann Antrag und Unterlagen zum QRR-Verfahren und bestätigen mit Unterzeichnung des Antrages ihre Teilnahme. Alle weiteren Schritte werden anschließend seitens des QRR mit den einzelnen Teilnehmern abgestimmt.

Nach Vorlage der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung durch den Qualitätssicherer stellt dieser dem jeweiligen Teilnehmer seinen Aufwand in Rechnung. Gleichzeitig erhält der Teilnehmer vom QRR nach Vorlage des Prüfvermerks sein QRR-Zertifikat.

Weitere Entwicklung

Die nun beginnenden Mammographieprüfungen für Vertragsärzte nach § 135 SGB V zum Erwerb des Mammographieführerscheins müssen bis zum 30. September 2003 abgeschlossen sein, wenn keine Verlängerungsfristen eingeräumt werden. Der BDR hat von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Zusage erhalten, dass auch Nicht-Vertragsärzte diesen Führerschein erwerben können. Ab 2004 wird das Zertifikat des QRR diese erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung voraussetzen.

Daneben sollen die MTRAs an Einstelltechnikkursen teilnehmen. Sowohl der QRR als auch die Qualitätssicherer und insbesondere die Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie haben die Absicht, entsprechende Kurse anzubieten. Außerdem sollen Maßnahmen der am QRR beteiligten Ärzte unterstützt werden, insbesondere die Teilnahme an einem Qualitätszirkel in der Mammadiagnostik.

Durch konsequentes und geschlossenes Vorgehen in diese Richtung sollte es Radiologen und Frauenärzten gelingen, sich auf die Einführung einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennung oder eines Screening jeglicher Art vorzubereiten. Sollte es darüber hinaus möglich sein, über den QRR Datenmaterial über Tumorstadien, Biopsieraten und Befundbestätigungen repräsentativ zu erheben, so könnten die mammographierenden Radiologen und Frauenärzte argumentativ den ständig wiederholten und durch nichts belegten Vorwürfen von zu vielen falsch-positiven und falsch-negativen Diagnosen entgegentreten.

Fazit: Ziel des QRR ist und bleibt es, mit seinen Aktivitäten die Mammographie als Säule des radiologischen Fachgebietes zu sichern.

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